Die Selbstverwaltungen (Kassen und KBV) haben einen gesetzlich festgeschriebenen Termin (31.03.2013) zur Verständigung über die Bewertung telemedizinischer Leistungen sang- und klanglos verstreichen lassen. Konsequenzen drohen nicht.
Das ist eine Ohrfeige für Innovatoren in Deutschland. Die Selbstverwaltung ignoriert eine gesetzliche Vorgabe und verkennt die Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen!