Studienbeginn Master eHealth im Sommersemester und Wintersemester möglich

Kassen und KBV ignorieren gesetzliche Vorgabe

Die Selbstverwaltungen (Kassen und KBV) haben einen gesetzlich festgeschriebenen Termin (31.03.2013) zur Verständigung über die Bewertung telemedizinischer Leistungen sang- und klanglos verstreichen lassen. Konsequenzen drohen nicht.

Das ist eine Ohrfeige für Innovatoren in Deutschland. Die Selbstverwaltung ignoriert eine gesetzliche Vorgabe und verkennt die Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen!

“Prof. - “FH